Abwasserbetrieb Schwerte Logo

              Gebühren

              für Abwasser und Niederschlagswasser

              Für das Einleiten und Nutzen von Abwasser erhebt die Stadt Schwerte über den Abwasserbetrieb Schwerte unterschiedliche Gebühren.

              Die Abwassergebühr errechnet sich nach dem jährlichen Frischwasserbezug des Vorjahres. Dieser wird mittels Zählerablesung festgestellt und über die Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Schwerte erhoben.

              Abwasser je m³ 3,56 Euro

              Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung von Abwasser von den Verbänden selbst zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, betragen die jährlichen Benutzungsgebühren für die Benutzung der städtischen Abwasseranlagen:

              Abwasser je m³ 1,62 Euro

              Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf Grundlage der an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Flächen.

              Gebührenpflichtige Grundstücksfläche je m² 1,20 Euro

              Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung von Abwasser von den Verbänden selbst zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, betragen die jährlichen Benutzungsgebühren für die Benutzung der städtischen Abwasseranlagen.

              Gebührenpflichtige Grundstücksfläche je m² 1,03 Euro

              Die Niederschlagswassergebühr wird durch den Abwasserbetrieb Schwerte erhoben. Der Bescheid wird bei Eigentumswechsel, bei gebührenrelevanten Änderungen der Flächen oder bei Änderungen des Gebührensatzes aufgehoben und durch einen neuen ersetzt. Abhängig von der Höhe der zu entrichtenden Gebühr wird diese in 11 Abschlägen fällig.

              Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

              Die Stadt Schwerte hat die Abwasserbeseitigungspflicht nach § 53 Landeswassergesetz (LWG NRW)  zum 1. Januar 2003 auf den „Abwasserbetrieb Schwerte", Anstalt des öffentlichen Rechts, übertragen. Dazu gehört das Satzungsrecht, die Gebührenerhebung sowie das auf dem Gebiet der Stadt Schwerte anfallende Abwasser zu beseitigen und die hierfür notwendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben. Hierzu bedient sich der Abwasserbetrieb Schwerte als Erfüllungsgehilfe auf vertraglicher Basis im operativen Bereich der Stadtentwässerung Schwerte GmbH (SEG) und für die Erstellung des Gebührenbescheides der Stadtwerke Schwerte GmbH.

              Zur genauen Berechnung der Abwassergebühren sind die Angaben über die befestigten Flächen der auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke und Außenanlagen (Hausdachfläche, Garagenfläche, Überdachungen, Wege, Hofräume, Stellplätze, Garageneinfahrten, Terrassen usw.) in den Fragebogen einzutragen und für jede Teilfläche durch Ankreuzen die Art der Niederschlagswasserbeseitigung anzugeben. Bei Bedarf (mehr befestigte Teilflächen auf dem Grundstück als in Tabelle angegeben) fertigen Sie bitte eine Kopie des Fragebogens an.